Die Schweizer Zeitschrift Blick hat am 31. Januar über die Kurden und die PKK einen Bericht mit absichtlicher Verzerrung veröffentlicht !

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Die Schweizer Zeitschrift Blick hat am 31. Januar über die Kurden und die PKK einen Bericht mit absichtlicher Verzerrung veröffentlicht !

von Kudo21 am 10.02.2011 20:42

03/02/2011

An Presse und Öffentlichkeit


Die Schweizer Zeitschrift Blick hat am 31. Januar über die Kurden und Kurdinnen und die PKK (die kurdische Arbeiterpartei) einen Bericht mit absichtlicher Verzerrung veröffentlicht, der nicht mit den Ethik-Regeln der Presse übereinstimmt. Gemäß Berichten hatte die französische Justiz im Rahmen einer Untersuchung gegen einen Kurde Rechtshilfegesuch in der Schweiz eingereicht. «(…) das Rechtshilfeersuchen der Staatsanwaltschaft Paris erfüllt die Voraussetzungen der rechtsgenügenden Sachverhaltsschilderung nicht», steht im veröffentlichten Entscheid des Bundesstrafgerichts. Der Hauptvorwurf: Man habe nicht konkret begründet, warum die PKK eine kriminelle Organisation sei. Der gleiche Fall wurde aber durch den Blick thematisiert, in einem Artikel mit dem Titel „PKK Lagern in der Schweiz, Terror-Camps, in denen junge Kurden auf den Kampf geschult werden“ Darüber hinaus versuchte der Blick die Kurden und Kurdinnen und ihre Aktivitäten in der Schweiz zu kriminalisieren.

Zur Erinnerung: Das Land Kurdistan wurde in vier Teile aufgeteilt (Türkei, Iran, Irak und Syrien) und die Kurden dürfen immer noch keinen Unterricht in ihrer Muttersprache besuchen und keine Politik machen. Tausende kurdische Politiker und Politikerinnen – darunter auch Parlamentarier und Parlamentarierinnen – wurden auf illegaler Weise verhaftet und sitzen immer noch im Gefängnis. den Kurden und Kurdinnen wird das Recht auf eine eigene Identität verweigert und schon eine geringste politische Tätigkeit wird manchmal mit Hinrichtung bestraft. Die gegen alle ungerechte Behandlungen der Türkei, Iran, Irak und Syrien kämpfende PKK wurde von der EU aus wirtschaftlichen Gründen und auf Druck der USA auf die Terrorliste genommen. Dies finden wir sehr schade für die Europäische Union, die die Einführung der Demokratie als die Wiege der Menschheit sieht.

Die Entscheidungen der Schweiz gegen die französische Justiz stehen entgegen dieser Herangehensweise und unlauteren Praxis – sie lässt auch für die Entwicklung der Demokratie und der Menschenrechte Hoffnung aufkommen. Mit der Ablehnung der Terrorliste hat die Schweiz die Ehre ihrer staatlichen Demokratie gerettet. Die Terrorliste ist unglaubwürdig und unvollständig: Sie wurde nach den Wünschen der USA erstellt. Die Entscheidung vom Bunddesstrafgericht löste beim türkischen Staat und in den türkischen Medien Panikreaktionen aus. Darüber hinaus versuchte der Blick die Kurden und ihre Aktivitäten in der Schweiz zu kriminalisieren. Alle Aktivitäten der Kurden und Kurdinnen in der Schweiz finden im Rahmen des Gesetzes statt, sind öffentlich und werden von der FEKAR, die Föderation der kurdischen Vereine in der Schweiz durchgeführt. In diesem Rahmen werden verschiedene Seminare, Veranstaltungen und Podiumsdiskussionen zu Themen rund um die kurdische Kultur und Geschichte durchgeführt, zum Beispiel zur Erhaltung der kurdischen Folklore oder über die Situation der Frauen usw. . Es geht dabei immer auch darum, die kurdische Sprache und Kultur am Leben zu erhalten. Dieses Ziel als Versuch, junge Kurden in der Schweiz für die Kampfgebiete zu rekrutieren und diese Seminare als PKK-Trainingslager zu beschreiben ist eine inakzeptable Vorgehensweise. Wir verurteilen die Denkweise der Blick-Zeitung, die in der gleichen Art und Weise wie die türkischen Medien versucht, unsere legale Aktivitäten zu kriminalisieren. Wir laden die Blick-Zeitung ein, sich an Ethik-Regeln der Presse zu halten und keine falschen Informationen über das kurdische Volk und die PKK zu verbreiten. Wir laden gleichzeitig alle in der Schweiz lebende Kurden und Kurdinnen sowie alle solidarische Menschen ein, gegen die Blick-Zeitung zu protestieren.

Quelle

Antworten Zuletzt bearbeitet am 10.02.2011 20:55.

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