Iran: Die Augen der Täter müssen genommen werden wie er das mit dem Opfer gemacht hat

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firat47
Gelöschter Benutzer

Re: Iran: Die Augen der Täter müssen genommen werden wie er das mit dem Opfer gemacht hat

von firat47 am 03.06.2011 09:13

Ich hatte da mal Beitrag unter einem anderen Titel reingestellt.

"Auge um Auge" im Koran

Der Koran kennt das biblische Prinzip "Auge um Auge" in Sure 5,45. Das Zitat betont das grundsätzliche Vergeltungsrecht. Opferangehörige können aber auf die ihnen zustehende Vergeltung verzichten und damit Sühne für eigene Sünden erwirken. Der Folgevers erlaubt Opferverwandten zudem, statt auf einer Tötung zu bestehen eine Ersatzleistung zu verlangen - etwa das in Iran übliche "Blutgeld".

Nach Meinung der islamischen Theologin Hamideh Mohagheghi lässt sich das Auge um Auge-Prinzip und die damit verbundene aktuelle Vergeltung der Iranerin Amene Bahrami theologisch nicht begründen. Koranverse müssten immer im Kontext der jeweiligen Zeit gedeutet werden und solch archaische Strafmassnahmen seien heute ähnlich der Steinigungsstrafe bei Ehebruch oder der Amputation von Gliedmaßen bei Diebstahlvergehen nicht anwendbar. Der Koran empfehle die Vergebung. Schließlich stehe im Koran das über allem stehende Prinzip des Rechtes auf Leben und der Unversehrtheit in Sure 5:32:

"Wenn jemand einen Menschen tötet, ohne dass dieser einen Mord begangen hätte, oder ohne dass ein Unheil im Lande geschehen wäre, soll es so sein, als hätte er die ganze Menschheit getötet; und wenn jemand einem Menschen das Leben erhält, soll es so sein, als hätte er der ganzen Menschheit das Leben erhalten." (5:32)

In islamischen Staaten kann die Scharia wegen verschiedener Rechtsschulen sehr unterschiedlich ausgelegt werden. Die Rechtsprechung hängt vom jeweiligen Meinungs- und Handlungskonsens der Theologen ab. Körperstrafen wie die Handamputation bei Diebstahl oder die Steinigung bei Ehebruch sind jedoch unter anderem in Saudi-Arabien, Iran und dem Jemen bis heute üblich.

ZDFheute

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