Kurde ohne Pass vor dem Kadi: Verfahren eingestellt
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GulaKurdistane
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Kurde ohne Pass vor dem Kadi: Verfahren eingestellt
von GulaKurdistane am 19.12.2010 16:50Schongau - Die Passlosikgkeit eines irakischen Kurden (21) endete vor dem Weilheimer Jugendgericht mit der Einstellung des Verfahrens gegen 100 Euro Bußgeld an die Caritas.
Außerdem wurde dem Schongauer auferlegt, schriftlich einen Antrag auf einen Pass bei seinem Konsulat zu stellen, „um seinen guten Willen zu zeigen“.
Bei einer Kontrolle der Bundespolizei am 15. Mai dieses Jahres im Zug nach Schongau konnte sich der Angeklagte nicht ausweisen. Er musste sich daher nun wegen „unerlaubten Aufenthaltes in Deutschland ohne Pass“ verantworten. Sein Mandant habe den Irak über die Türkei verlassen, sagte der Verteidiger. „Der Schlepper nahm ihm zuvor seinen Ausweis und die Papiere ab.“ Denn wenn der kurdische Iraker in der Türkei erwischt worden wäre, so der Anwalt weiter, hätte er mit großen Problemen rechnen müssen.
Er bestritt nicht, dass der 21-Jährige, seit dieser im Schongauer Asylantenheim lebt, bei seinem Konsulat keinen Pass beantragt habe. „Er kann weder einen Personalausweis noch eine Geburtsurkunde vorlegen“, erklärte der Verteidiger, „diese Dokumente kann er sich auch nicht über seine Familie im Irak beschaffen“. Überdies würde beim irakischen Konsulat „ohne Geld gar nichts laufen, da müsste er mindestens 3000 Dollar bezahlen“. Unter diesen Umständen sei eine Passbeschaffung für seinen Mandanten, der als Hilfsarbeiter etwa 400 Euro monatlich verdiene, derzeit unzumutbar, stellte der Verteidiger fest.
Der Chef des Ausländeramtes Weilheim-Schongau sagte aus, dass der irakische Kurde in Deutschland nur geduldet sei. Er bestätigte, dass die Hürden beim zuständigen Konsulat für die Ausstellung eines Passes sehr hoch seien.
Richter Michael Eberle stellte aus diesem Grund das Verfahren gegen Auflagen ein.
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