LKA genehmigt Aussage seiner Beamten nicht

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GulaKurdistane
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LKA genehmigt Aussage seiner Beamten nicht

von GulaKurdistane am 24.12.2010 14:59

Von Alexander Schneider

Der Prozess gegen einen Spendensammler der PKK verzögert sich erneut.
Schon seit Anfang Dezember verhandelt das Landgericht Dresden gegen Halil S., einen 39-jährigen Türken mit kurdischen Wurzeln. Ihm wird unter anderem vorgeworfen, trotz Verbots und früherer Verurteilungen Geld für die verbotene kurdische Arbeiterpartei PKK und ihre Nachfolgeorganisationen gesammelt zu haben.

Das Verfahren vor der Staatsschutzkammer hat es in sich. Ein erster Anlauf platzte im Juni – wegen mangelhafter Ermittlungen der Beamten des Landeskriminalamts (LKA). So war etwa die Akte unvollständig, Zeugen und eine Video-Observation erst gar nicht erwähnt worden. Die Staatsschutzkammer unter dem Vorsitzenden Richter Peter Lames setzte den Prozess aus und entließ Halil S. aus der Haft. Die heftig kritisierten Beamten mussten nachermitteln.

Willkür und Gutdünken

In der Neuauflage des Prozesses jedoch hakt es wieder. Nach inzwischen drei Sitzungen ist klar, dass der Prozess auch im Januar fortgesetzt werden muss. So hatten Ermittler ihre Aussage mit dem Verweis auf eine fehlende Aussagegenehmigung des LKA verweigert. Waltraud Verleih, Verteidigerin des Angeklagten, nennt das Willkür und ein Handeln nach Gutdünken. Die Ermittlungen seien ohnehin völlig unbeleckt von polizeilichen Dienstvorschriften. Sie pocht auf einen Bescheid des LKA zur Aussageverweigerung, um sie gerichtlich anfechten zu können.

Laut Anklage hat Halil S. Propaganda-Material verteilt und rund 20.000 Euro Spenden gesammelt. Im Juli 2009, nur drei Wochen nach seiner jüngsten Verurteilung am Landgericht Dresden, war er wieder aufgefallen. Wegen Verstoßes gegen das Vereinsgesetz droht ihm nun eine Freiheitsstrafe von höchstens einem Jahr.


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