Straßburg billigt Verurteilung von PKK-Aktivistin

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Kudo21
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Straßburg billigt Verurteilung von PKK-Aktivistin

von Kudo21 am 29.01.2011 12:46

Sympathisanten der verbotenen Arbeiterpartei Kurdistans dürfen verurteilt werden. Die Freiheit der Meinungsäußerung werde nicht verletzt.


Kurden demonstrieren in Düsseldorf für die Freiheit von Abdullah Öcalan. Er ist ein Führer und ehemaliger Vorsitzender der als Terrororganisation eingestuften PKK


Wer die 1993 in Deutschland verbotene Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) öffentlich unterstützt, kann strafrechtlich verurteilt werden. Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in einem Urteil entschieden. Dadurch werde die in der Europäischen Menschenrechtskonvention festgeschriebene Freiheit der Meinungsäußerung (Artikel 10) nicht verletzt, betonten die Straßburger Richter.



Im vorliegenden Fall war eine 1972 geborene, in Wuppertal lebende Türkin war vom Berliner Landgericht im Juli 2003 zu einer Geldstrafe von 1.200 Euro verurteilt worden, weil sie 2001 zusammen mit anderen Aktivisten eine Unterschriftensammlung im Rahmen einer Kampagne zur Unterstützung der PKK organisiert hatte. Die dabei auch von der Klägerin selbst unterschriebene Erklärung enthielt eine Absichtsbekundung, das Verbot der PKK – die als ausländische kriminelle Vereinigung gilt – nicht anzuerkennen.


"Strukturelle Mängel bei der Achtung der Menschenrechte"

Daraufhin war sie vom Landgericht wegen Verstoßes gegen ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot zu der Geldstrafe verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof bestätigte die Verurteilung im Januar 2004, das Bundesverfassungsgericht verwarf eine Verfassungsbeschwerde der Frau im September 2006. Nun scheiterte auch die gegen die Bundesrepublik Deutschland gerichtete Beschwerde der Türkin in Straßburg.

Unterdessen sieht eine vom EGMR vorgelegte Bilanz seiner Urteile im vergangenen Jahr die Türkei und Russland an der Spitze der festgestellten Verletzungen der Menschenrechtskonvention. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sagte zur Jahresbilanz 2010 des EGMR, in vielen der 47 Mitgliedstaaten des Europarats gebe es „nach wie vor schwere, auch strukturelle Mängel bei der Achtung der Menschenrechte“.

Europas Schutz der Menschenrechte sei "weltweit einzigartig"


Europarat und EGMR legten den Finger zurecht in die Wunden, die den Menschenrechten auch in Europa Tag für Tag zugefügt würden. Das europäische System zum Schutz der Menschenrechte sei „weltweit einzigartig“. Gerade weil Deutschland beim Schutz der Menschenrechte international als Vorreiter wahrgenommen werde, „nehmen wir die Rechtsprechung des EGMR sehr ernst“, betonte die Ministerin in Berlin.

EGMR-Präsident Jean-Paul Costa hatte am Donnerstag bei seiner Jahrespressekonferenz eine Tabelle der vom Gerichtshof festgestellten Menschenrechtsverstöße nach den jeweiligen Ländern präsentiert. Demnach hat der EGMR im vergangenen Jahr in 278 Urteilen eine Verletzung der Menschenrechtskonvention durch die Türkei festgestellt, gefolgt von Russland (217), Rumänien (143), Polen (107), Ukraine (109) und Italien (98). Die Bürger aller 47 Mitgliedstaaten des Europarates können sich an den Straßburger Gerichtshof wenden, wenn sie sich nach Beschreiten der nationalen Rechtswege in ihren Menschenrechten verletzt sehen.

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