Syrischer Bericht über den Kampf gegen die Folter in den syrischen Gefängnissen

[ Nach unten  |  Zum letzten Beitrag  |  Thema abonnieren  |  Neueste Beiträge zuerst ]


Azadiyakurd...
Administrator

-, Männlich

  Aktive/r User/in

Administrator/in

Beiträge: 4656

Syrischer Bericht über den Kampf gegen die Folter in den syrischen Gefängnissen

von Azadiyakurdistan am 17.05.2010 01:47



Am 4./5. Mai 2010 legte die syrische Regierung ihren ersten Bericht über den Kampf gegen die Folter in den syrischen Gefängnissen vor der Kommission für Menschenrechte in Genf vor. Laut Damaskuszentrum für die Menschenrechtstudien beinhaltet dieser Bericht viele Fehlinformationen und Lügen. Der Bericht beinhaltet, dass die Frage der Tötung von Scheich Mashuq ein Kriminalfall ist und dass es keine Geheimgefängnisse oder Einzelhaft in Syrien gäbe.

Durch folgende Fälle der Menschenrechtsverletzungen wird nachgewiesen, dass die Menschenrechte in Syrien nicht wahrgenommen sind. Die Gefangenen, „Mitglieder der kurdischen Yekiti-Partei in Syrien“ (siehe Foto), sowie viele anderen syrischen Gefangenen wurden unterdrückt und gefoltert. Einer von den Gefangenen (Tahsin khairi Memo) ist seit ca. einem Jahr verschwunden. Während der Haft von dem kurdischen Künstler und Aktivist Enwar Naso (letzte Haftzeit: 26.12.2009 bis 22.04.2010) sowie den Mitgliedern des politischen Ausschusses „kurdische Yekiti-Partei in Syrien“, Hesen Salih, Meerûf Mele Ehmed und Mihemed Mistefa (letzte Haftzeit: 26.12.2009 bis heute) erhielten die Gefangenen, die zehn Tage im al-Hasaka inhaftiert wurden, davon neun Tage in Einzelhaft, nur eine Mahlzeit pro Tag und einige Tage erfolgte gar keine Verpflegung. Enwer Naso wurde zudem während der Haftzeit in al Hasaka gefoltert. Während eines Verhörs wurde er zunächst ins Gesicht geschlagen, danach folgten Schläge mit einem Wasserrohr auf die Füße. Die vier Inhaftierten mussten schriftliche Angaben dazu machen, ob und gegebenenfalls warum sie für ein Selbstbestimmungsrecht der Kurden eintreten.
Die Foltermethoden werden häufig von den Sicherheitsbehörden in Syrien gegen die Gefangenen verwendet, um sie zu unterdrücken und zu zwingen falsche Informationen zu bestätigen, welche von den Sicherheitsbehörden vor dem Gericht gegen sie verwendet werden.

Syrien äußerte Vorbehalte zu Artikel 20 des Übereinkommens gegen Folter und hatte keinen nationalen Mechanismus erschaffen, welcher die Folter in Gefängnissen verhindern wird und die Bestrafung der Täter gewährleistet. Dies deutet darauf hin, dass Syrien die Verteidigung der Menschenrechte immer noch nicht ernst nimmt.



(Foto: spormann.de)

Silav û Rêz
Azad

Antworten

« zurück zum Forum