Türkei: Erfolg des Widerstands gegen "Antiterrorgesetz"

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CemeFirate

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Türkei: Erfolg des Widerstands gegen "Antiterrorgesetz"

von CemeFirate am 29.04.2011 22:28

29.04.11 - Die Informationsstelle Kurdistan berichtet über einen wichtigen Erfolg des Widerstands gegen das "Antiterrorgesetz" in der Türkei. Am 20. April gab die Justiz grünes Licht für die Kandidatur von Kandidaten und Kandidatinnen zur Parlamentswahl, denen das zunächst versagt worden war:

"Nach der Entscheidung der hohen Wahlkommission vom 18.04.2011, 12 Kandidat/innen des linken Wahlbündnisses und hierbei insbesondere auch 7 kurdische Kandidat/innen aufgrund von Verfahren nach dem Antiterrorgesetz nicht zur Parlamentswahl zuzulassen, kam es zu einer Phase von Aufständen im gesamten nordkurdischen Gebiet, aber auch im Westen der Türkei. Die protestierenden Menschen wurden mit massiver Gewalt von Polizei und Militär angegriffen. Bei den Angriffen wurde ein Gymnasiast in Bismil durch Polizeischüsse getötet, Hunderte wurden verletzt. Der Widerstand weitete sich dennoch aus, unter dem Druck der immer heftigeren Proteste war das Gericht gezwungen nach Überprüfung, seine Entscheidung für 6 der Kandidat/innen der linken, prokurdischen Friedens- und Demokratiepartei BDP zurückzunehmen und diese wieder zur Wahl zuzulassen. Ein großer Erfolg für die kurdische Freiheitsbewegung ...
Die Freude wird aber durch die vielen Verletzten, von denen mehrere in Lebensgefahr schweben, mindestens einen bei den Protesten getöteten Jugendlichen, Folter, Rechtsbrüche und erneute militärische Operationen gegen die kurdische Guerilla, denen heute 3 Kämpfer/innen in Maras zum Opfer fielen, getrübt. Auffällig ist wieder, dass die Polizei ihre Gasgranaten gezielt auf Kopfhöhe abschießt und so Personen lebensgefährlich verletzt. Dennoch hat die kurdische Bewegung zusammen mit vielen linken türkischen Aktivist/innen gezeigt, zu welcher Qualität von Widerstand sie in der Lage sind ..."

Unter anderem wurde im Fall der Parlamentsabgeordneten Sebahat Tuncel eine Haftstrafe auf Bewährung ausgesetzt, um eine Kandidatur zu ermöglichen. Bei Leyla Zana und anderen Bewerbern erklärten die Richter, die jeweiligen Vorstrafen seien kein Hindernis für eine Parlamentskandidatur.

Quelle: http://www.rf-news.de/2011/kw17/tuerkei-erfolg-des-widerstands-gegen-antiterrorgesetz

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