Verwerfliche Schandtat für ein nicht vorhandenes Vergehen

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GulaKurdistane
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Verwerfliche Schandtat für ein nicht vorhandenes Vergehen

von GulaKurdistane am 20.12.2010 15:05

* Stellungnahme der kurdischen Gemeinde Bayern zur geplanten Abschiebung der 18jährigen Leyla:

Die Karawane hat wegen der geplanten Abschiebung einer 18jährigen Jugendlichen durch die Nürnberger Behörden eine Faxkampagne gestartet, um die Abschiebung des Mädchens zu verhindern. Das Mädchen, das im Rahmen einer Familienzusammenführung mit acht Jahren nach Deutschland kam, soll in ein für sie nunmehr fremdes Land abgeschoben werden, in dem sie ohne elterlichen Beistand und dem durch andere Familienangehörige buchstäblich ausgesetzt würde. In der Türkei hat sie keinerlei Chancen auf eine Zukunft oder irgendeinen Beistand, was sie zu Recht als unmittelbare existenzielle Bedrohung empfindet.

Welche politischen Meinungen Leyla vertritt, ist ihre Privatsache. Ob sie sich darin irrt oder nicht, ist mit Sicherheit keine Frage der inneren Sicherheit der BRD. Jeder, der dies im Ernst behauptet, riskiert es, sich der Lächerlichkeit preiszugeben. Doch genau dies wird von den Nürnberger Behörden als Grund für die Abschiebung angegeben. Das Mädchen habe u. a. (mit 14 Jahren!!) Veranstaltungen besucht, die diesen Behörden augenscheinlich politisch nicht passen. Die betreffenden Veranstaltungen fallen jedoch unter die hiesigen Gesetze der Meinungs- und Organisationsfreiheit, die Straffreiheit für die Teilnahme daran sollte jedem hier ansässigen Bürger garantiert sein, ansonsten müßten sie von vornherein verboten werden.

Daß den Kurden hier fortwährend die Mär von der Gefährdung der inneren Sicherheit der BRD erzählt wird, kann man nur als Zynismus betrachten. Denn in der gesamten Geschichte, die Deutschland mit der Türkei teilt, hat Deutschland durch die in bezug auf Kurden rückhaltlose Unterstützung einer Regierung, die dem türkischen Gladio und später antidemokratisch gesinnten Islamisten angehörte, nicht nur unsere Sicherheit, sondern auch unser aller Leben gefährdet.

Daß die Jugendliche Leyla an den fraglichen Veranstaltungen teilnahm, hat mit ihrer Zugehörigkeit zur kurdischen Community zu tun. Die Streitbarkeit solcher Veranstaltungen gehören in die politische Diskussion dieser Community statt die Grundlage für eine zynische Abschiebepraxis zu bilden. Diese Abschiebepraxis soll durchgesetzt werden, indem das Selbstbild einer Gesellschaft, die für Kinder und Jugendliche als auch die Unverletzbarkeit der Familie eine besondere Verantwortung trägt, Stück für Stück untergraben wird. Wünschen wir uns so etwas für unsere eigenen Kinder? Ist dem nicht so, dann müssen wir eine solche Kälte gegenüber Jugendlichen in einem Land wie diesem für beschämend halten.

Die Rechte und gemeinsamen Werte, die wir uns immer wieder von Neuem erkämpfen müssen, sind unser Beitrag zu einer besseren gemeinsamen Zukunft in Deutschland. Ein hier ansässiger zugewanderter Bürger soll die Grundrechte achten und gewisse universelle Werte mit allen anderen teilen, dagegen ist überhaupt nichts einzuwenden. Aber dieselben Rechte müssen ihm erst einmal zugestanden werden. (…)

Eine Abschiebung, die einer akuten existentiellen Bedrohung gleichkommt, ist eine harte Strafe, eine völlig unangemessene Strafe für eine geringfügige Überschreitung von gesetzlichen Vorschriften, und sie ist eine verwerfliche Schandtat für ein nicht vorhandenes Vergehen.


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Re: Verwerfliche Schandtat für ein nicht vorhandenes Vergehen

von Azadiyakurdistan am 20.12.2010 16:05

Die deutschen Gesetze sind mannchmal so unmenschlich als wären diese aus dem Mittelalter.

Es ist lächerlich erst eine Demonstation zuzulassen und dannach die Personen die daran teilgenommen haben so zu behandeln als wären die Straftäter.

Die 18 jährige Leyla darf ihre politische Meinung äußern genau so wie die anderen Bürger in der Republik.

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