Kurdische Gefangene prangern Haftbedingungen an
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MeLo.21
Gelöschter Benutzer
Kurdische Gefangene prangern Haftbedingungen an
von MeLo.21 am 16.08.2010 00:10Der kurdische Gefangene Ebedin Abi, der im E-Typ-Gefängnis in in Trabzon einsitzt, hat sich mit einem Brief an den Menschenrechtsverein IHD gewandt und beschreibt darin unter anderem völlig überfüllte Zellen und ungenießbares Essen. So seien für drei Personen vorgesehene Zellen in der Regel mit sechs Insassen belegt. Das an die Gefangen ausgegebene Essen ist voller Insekten.
Proteste gegen die Haftbedingungen werden von der Gefängnisverwaltung mit Disziplinarstrafen beantwortet, schreibt Abi und fügt hinzu: „Nach unserer Beschwerden wurden wir in eine Zelle verlegt, wo sich Küche und Schlafsaal in einem Raum befinden. Auf Grund der Luftfeuchtigkeit verderben die Nahrungsmittel und selbst die Matratzen schimmeln.“
Diskriminierung der politischen Gefangenen
Abi beschreibt auch, dass die politischen Gefangenen, obwohl im Gefängnis eigentlich genug Platz sei, in überfüllten Isolationszellen gehalten werden, während andere Gefangene zu fünft oder sechst in Zwölf-Personen-Zellen leben. Sport ist den politischen Gefangenen nur zwei mal im Monat erlaubt; von anderen sozialen und Freizeit-Aktivitäten sind sie ganz ausgeschlossen.
Provokative Zellendurchsuchungen
Während der monatlich stattfindenden Durchsuchung der Zellen sind die Gefangenen willkürlichen Maßnahmen ausgesetzt. So wurden zuvor von der Verwaltung genehmigte Radios ohne Begründung beschlagnahmt. „Selbst die Rosen, die die wir hier angepflanzt hatten, wurden uns weggenommen. Dieses Verhalten dient klar der Provokation.“
Abi führt auch aus, dass die Familien der meisten politischen Gefangenen im Südosten leben und lange Wege für Besuche auf sich nehmen müssen. Alle Anträge auf eine Verlegung in die Nähe ihrer Angehörigen seien ohne Begründung abgelehnt worden.
Abi, der an Diabetes und einer Herzkrankheit leidet, müsste monatlich von einem Arzt untersucht werden, was ihm ebenfalls verweigert wird.
Der IHD wird sich wegen der berichteten Verstöße an das Justizministerium wenden.
Quelle: ANF, 12.08.2010, ISKU